Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei Umsetzung? Kontaktieren Sie uns.
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei Umsetzung? Kontaktieren Sie uns
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich mit Folgendem einverstanden: Google kann Daten erheben über die Interaktion Ihrer Apps, Browser und Geräte mit unseren Diensten. Hierzu können u. a. zählen die IP-Adresse, Absturzberichte, Systemaktivitäten sowie das Datum, die Uhrzeit und die Verweis-URL Ihrer Anfrage. Ihr Standort kann mit unterschiedlicher Genauigkeit bestimmt werden. Dazu kann Google auch mittels dem Laden von Google Fonts diese erheben. Bei Google Fonts handelt es sich um ein von Google selbst bereitgestelltes und interaktives Verzeichnis an unterschiedlichen Schriftarten (engl.: fonts). Damit bietet Google die Option, verschiedene Schriftarten auf unserer Webseite zu nutzen, ohne diese zuvor auf den eigenen Server hochladen zu müssen. Alles läuft problemlos über die Server von Google. Die Schriftarten werden nachgeladen, sodass noch Platz auf den Servern gespart werden kann. Der große Vorteil dieser Möglichkeit ist zudem die kostenfreie Nutzung. Dies führt dazu, dass Webseitenbetreiber oder Webdesigner diesen Dienst vermehrt in unzähligen Webseiten einbinden. Dabei gibt es jeweils zwei Möglichkeiten: Damit Google die Schriftarten zur Verfügung stellen kann, laden Webseiten mit jedem Seitenbesuch automatisch die Fonts über einen Server von Google aus den USA. Google liest dann im Gegenzug zahlreiche Daten von Webseitenbesuchern aus. Dazu zählen u. a. -der Browser, -die Webseite, die der Nutzer besucht, -das Betriebssystem des Nutzers, -die Bildschirmauflösung des Nutzers -die IP-Adresse des Nutzers sowie -die Spracheinstellungen des Browsers. Die IP-Adresse ermöglicht es Google, den Standort des Webseitenbesuchers zu bestimmen. Dabei handelt es sich um personenbezogene Daten (BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 – VI ZR 135/13).